Neue Coronaschutzverordnung ab 01.10.2021
Die Landesregierung passt die Coronaschutzverordnung an die aktuellen Entwicklungen des Infektions- und Pandemiegeschehens in Nordrhein-Westfalen an. Danach gilt ab dem 1. Oktober 2021 unter anderem der Verzicht der Maskenpflicht im Freien, die Möglichkeit, einen PCR-Test durch kurzfristigen Schnelltests zu ersetzten sowie Erleichterungen für Gastronomen und Veranstalter.
Die aktuellen Regelungen, Ge- und Verbote können Sie der beigefügten Anlage entnehmen.
Weitere Beiträge
Montag, 9. Februar 2026 - 14:06
Freitag, 6. Februar 2026 - 11:59
Donnerstag, 5. Februar 2026 - 08:25
Erstellt am
Samstag, 2. Oktober 2021 - 13:51
Autor*in