Gründungsstipendium.NRW: Fortsetzung ab 01.10.2026
Turnusmäßig hat das Land die Richtlinie für das Gründungsstipendium NRW nach drei Jahren angepasst. Sie tritt am 01. Oktober 2026 in Kraft. Das Stipendium steht auch in den kommenden drei Jahren allen innovativen Unternehmensgründungen unabhängig von der Branche offen. Auch an der bisherigen Förderhöhe und -dauer ändert sich nichts. Die wichtigsten Änderungen im Überblick:
- Antragstellung: Zukünftig muss das Unternehmen im Stipendienzeitraum gegründet werden; es dürfen keine weiteren Unternehmen zeitgleich geführt werden oder eine Beteiligung an ihnen bestehen. So wird das Stipendium noch mehr an denen ausgerichtet, die besonders vom begleitenden Coaching profitieren: denjenigen, die parallel zum Stipendium gründen.
- Kontingente: Durch neue regionale Kontingente für die Gründungsnetzwerke wird - trotz angespannter Haushaltslage - sichergestellt, dass das Stipendium NRW-weit verfügbar bleibt und in allen Regionen NRWs innovative Gründungen gefördert werden können.
- Erfolgkontrolle: Neu eingeführt wurde eine Erfolgskontrolle zur Hälfte der Stipendienzeit, bei der der Fortschritt des Gründungsvorhabens durch den/die betreuende/n Coach überprüft wird.
Das Gründungsstipendium.NRW unterstützt Gründerinnen und Gründer in Nordrhein-Westfalen dabei, innovative Geschäftsideen in die Tat umzusetzen.
Über einen Zeitraum von bis zu zwölf Monaten erhalten die Stipendiatinnen und Stipendiaten eine monatliche finanzielle Unterstützung von 1.200 Euro pro Person.
Zusätzlich werden sie durch Gründungsnetzwerke und Coaches bei der Entwicklung ihres Geschäftsmodells und dem Aufbau ihres Unternehmens begleitet.
Ziel ist es, gute Geschäftsideen zu fördern, die Gründung zu erleichtern und nachhaltige Unternehmen in Nordrhein-Westfalen entstehen zu lassen.
Mehr Infos zum NRW.Gründungsstipendium unter www.gründungsstipendium.nrw